Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise
Alle Preise sind in CHF exkl. MwSt., exkl. Transport (ausgenommen speziell vereinbart und vermerkt)
Offertegültigkeit
Die Offerten sind 30 Tage gültig.
Zahlung
30 Tage netto ab Rechnungsdatum
Für Projekten mit Rahmenvertrag können spezielle Bedingungen vereinbart werden. Softwarelizenzen und Hardware werden nach Lieferung verrechnet. Professional Services werden gemäss effektivem Aufwand monatlich verrechnet. Wartung und Helpdesk Services sind jährlich im Voraus zahlbar.
Lieferung
Lieferung ab Bern oder Zürich, Lieferfristen zwischen 2-8 Wochen, ausser bei speziellen Vereinbarungen.
Abnahme
Softwarelizenzen und Hardware werden nach der Lieferung verrechnet. Die Gesamtabnahme von Projekten wird mit einem Abnahmeprotokoll dokumentiert und von den Projektpartnern unterzeichnet.
Zuschläge
Bei Aufträgen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten.
Werktags (20:00-06:00 Uhr) + 50%
Samstags + 50%
Sonntags + 100%
Die Reisezeit wird nach Aufwand verrechnet.
Haftung
Die Parteien haften gegenseitig für direkt durch grobe Fahrlässigkeit verschuldete Schäden. Die gegenseitige Haftung ist auf die Summe des jeweiligen Projekts limitiert, maximal beträgt diese CHF 100’000.– pro Schadenfall.
Geheimhaltung
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie gegenseitig im Rahmen dieses Vertrages Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, GENESIS Swiss Team AG schriftlich mitzuteilen, welche Daten einer Geheimhaltungspflicht unterstehen bzw. wie mit diesen gearbeitet werden muss. Insbesondere muss der Kunde GENESIS Swiss Team AG ausdrücklich darauf hinweisen, wenn Daten nur vor Ort bearbeitet werden dürfen. Die Parteien sind aber berechtigt, Know-how, dass sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, auch nach Auflösung dieses Vertrages weiter zu verwenden. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden, können alle Zusendungen per E-Mail getätigt werden, d.h. die Zusendung per E-Mail entspricht den Anforderungen der Vertraulichkeit.
Produkte Dritter
In soweit der Lieferant im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung urheberrechtlich oder anders rechtlich geschützte Produkte von Dritten einsetzt, anerkennt der Kunde / Auftraggeber die Schutzrechte der Drittlieferanten. Es gelten die Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bern.